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Buchhaltung und Finanzen - Rechtliches | publié par Loyco | 05.11.2024

Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs: Änderungen für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Konkursrecht des Bundes geändert. Diese Änderung wird erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben. Im Falle von Schulden werden die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen durch Konkurs und nicht mehr durch Pfändung verfolgt. Diese Änderung betrifft auch Selbständige, Stiftungen und Vereine.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 werden die Absätze 1 und 1bis von Artikel 43 desBundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)aufgehoben. Die Änderung wird die Art und Weise beeinflussen, wie öffentlich-rechtliche Schuldbetreibungen in der gesamten Schweiz behandelt werden, unabhängig davon, ob es sich um Mehrwertsteuer, Geldstrafen und Bußgelder, Steuerforderungen, Sozialversicherungsbeiträge oder Pflichtversicherungsprämien handelt. (Quelle: Website des Staates Genf) Der Verband der Westschweizer Unternehmen erklärte: „Derzeit können Einrichtungen oder Personen, die von einem Zwangsvollstreckungsverfahren betroffen sind, ihre Geschäftstätigkeit ohne weitere Änderungen fortsetzen. Mit der neuen Gesetzgebung kann der Schock brutal sein. Denn unabhängig von der Höhe des geschuldeten Betrags und der Art der Schulden (privat oder öffentlich) werden ihre Gläubiger auf das Insolvenzverfahren verwiesen. Am Ende des Weges wird das Ende des Unternehmens festgestellt.

Hinter dieser Änderung des Bundesrechts steht ein klares Ziel: die Beendigung bestimmter missbräuchlicher Praktiken. In der Tat wird es Schuldnern in Zukunft nicht mehr möglich sein, den Konkurs zu missbrauchen, um sich ihren finanziellen Verpflichtungen zu entziehen.Es handelt sich also um eine Verstärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen.

Die Genfer Kantonsbehörden rufen die betroffenen Einheiten dazu auf, sich jetzt auf diese Reform vorzubereiten, um irreversible wirtschaftliche Folgen zu vermeiden. Für Vincent Subilia, Generaldirektor der Genfer Industrie-, Handels- und Dienstleistungskammer (CCIG), ist es von entscheidender Bedeutung, dass Rückstände vor dem Inkrafttreten der Reform vermieden und reguliert werden. Gegebenenfalls werden die Unternehmen ermutigt, die verfügbaren Optionen zu prüfen, wie z.B. die Aushandlung eines Vergleichs oder einer Ratenzahlung mit den Gläubigern oder die Einleitung eines Sanierungsverfahrens durch einen Antrag auf Nachlassstundung (LP)“, empfiehlt er. (Quelle: Website des Staates Genf)

Das Genfer Konkursamt (OCF) veröffentlichte im Juli dieses Jahres eine ausführliche FAQ für die betroffenen Personen.

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