Auswirkungen der neuen Sonderurlaube auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Im vergangenen Jahr sind mehrere neue Urlaubsregelungen in Kraft getreten. Ob Vaterschaftsurlaub, Betreuung eines Kindes oder eines anderen Angehörigen mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs – sie alle haben Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, die man besser kennen sollte. Unser Partner CJE, Avocats, Conseillers d’Entreprises klärt diesen Punkt für Sie und gibt Ihnen einen Überblick über die Arten des Sonderurlaubs, die einen Kündigungsschutz begründen können.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen neue Arten von Sonderurlaub zu, die ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben können:
- Kündigungsschutz;
- Verlängerung der Kündigungsfrist;
- Keine Auswirkung.
Untenstehend finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Arten des Sonderurlaubs, sortiert nach den Auswirkungen, die sie gegebenenfalls auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben können.
I. Kündigungsschutz
[learn_more caption=“Congé pour prendre en charge un enfant gravement malade ou accidenté“] Seit 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren müssen, um ein schwerkrankes oder verunfalltes Kind zu betreuen, die Möglichkeit, einen Sonder-urlaub über maximal 14 Wochen in Anspruch zu nehmen.
Solange der Urlaubsanspruch besteht, ist der Elternteil, der ein Kind mit einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung betreut, nach Ablauf der Probezeit für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ab dem ersten Tag des Urlaubs vor Kündigung geschützt. Jede in diesem Zeitraum vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist daher ungültig und ist erneut vorzubringen.[/learn_more]
[learn_more caption=“Prolongation du congé de maternité“] Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber den Vertrag einer Mitarbeiterin während der Schwangerschaft sowie in den ersten 16 Wochen nach der Entbindung nicht kündigen. Seit 1. Juli 2021 wird der Mutterschaftsurlaub bei einem mindestens zweiwöchigen Spitalaufenthalt des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt um die Dauer der Verlängerung der Zahlung des Mutterschaftsgeldes verlängert. Diese Verlängerung darf jedoch nicht mehr als 56 Tage betragen,
Bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen gemäss obenstehenden Regelungen verlängert sich der Kündigungsschutz der Mitarbeiterin um die Dauer der verlängerten Zahlung des Mutterschaftsgeldes.[/learn_more]
II. Verlängerung der Kündigungsfrist
[learn_more caption=“Congé de paternité“] Seit 1. Januar 2021 haben erwerbstätige Väter Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, der am Stück oder in Form von einzelnen Tagen genommen werden kann, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Rahmenfrist von sechs Monaten nach Geburt des Kindes.
Der Vaterschaftsurlaub begründet keinen Kündigungsschutz. Kündigt der Arbeitgeber jedoch den Arbeitsvertrag, wenn der Mitarbeiter noch nicht den gesamten Vaterschaftsurlaub genommen hat, so verlängert sich die Kündigungsfrist um die Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Tage des Vaterschaftsurlaubs.
In der Frage, ab welchem Datum die Anzahl der nicht genommenen Tage des Vaterschafts-urlaubs zu bestimmen ist (Eingang der Kündigung – Beginn der Kündigungsfrist – Beendigung des Arbeitsverhältnisses), wurde unseres Wissens noch nicht entschieden.[/learn_more]
III. Keine Auswirkungen
[learn_more caption=“Congé pour prise en charge de proches“] Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds, vorausgesetzt es handelt sich um:
- Einen Verwandten in direkter aufsteigender oder absteigender Linie;
- Bruder oder Schwester;
- Den/die eingetragene Lebenspartner/-in
- Eine Person, die seit mindestens 5 Jahren im selben Haushalt lebt
- Ein Kind
- Ein Schwieger- oder Stiefelternteil.
Der Urlaub ist auf die für die Betreuung erforderliche Zeit begrenzt. Dieser darf jedoch nicht mehr als 3 Tage pro Fall und insgesamt 10 Tage pro Jahr betragen. Der Urlaub zur Pflege von Angehörigen ist kein Kündigungsschutzgrund und führt nicht zur Verlängerung der Kündigungsfrist.[/learn_more]
Dieser Inhalt wurde erstellt von der Kanzlei CJE, Avocats, Conseillers d’Entreprises.