Zusammenfassung der Gesetzesänderungen 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Reihe von Gesetzesänderungen die Sozialversicherung in der Schweiz betreffen. Die Erhöhung der Mindestrenten, die schrittweise Anhebung des Rentenalters für Frauen und die Anpassung der Familienzulagen und der Beitragssätze markieren ein Jahr, das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von Veränderungen geprägt ist. Entdecken Sie die neuen Maßnahmen, die Sie beachten müssen, um sich auf diese Änderungen einzustellen.
Telearbeit für Grenzgänger
In letzter Zeit gab es eine Reihe von Änderungen bei der Art und Weise, wie Grenzgänger, insbesondere diejenigen mit Wohnsitz in Frankreich, Telearbeit leisten können. Heute möchten wir einen Schritt zurücktreten und Ihnen angesichts der jüngsten Änderungen in diesem Artikel einige nützliche Klarstellungen geben.
Minimale AHV-Rente / Auswirkungen auf das BVG
Die AHV/IV-Renten werden ab dem 1. Januar 2025 mit 2,9% an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Damit steigt die Mindestrente der AHV/IV von 1.225 auf 1.260 Franken pro Monat. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die BVG-Kennzahlen:
Lesen Sie den Artikel des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), um mehr darüber zu erfahren .
Altersteilzeit für Frauen
Das Rentenalter für Frauen wird ab dem 1. Januar 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben.
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Familienzulagen
Die minimale Kinderzulage wird ab dem 1. Januar 2025 von CHF 200 auf CHF 215 pro Monat und die Ausbildungszulage von CHF 250 auf CHF 268 pro Monat erhöht. Diese Änderung betrifft die Kantone, die die Mindestkinderzulage zahlen. Derzeit zahlen sieben Kantone den LAFam-Mindestbetrag für das Kindergeld (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI), und sechs Kantone wenden diesen Mindestbetrag für die Ausbildungszulage an (ZH, GL, SO, BL, AG und TI). Die Familienzulagen im Kanton Wallis werden ab dem 01.01.2025 von CHF 305 auf CHF 327 erhöht.
Fokus auf den Kanton Genf
Mindestlohn Genf
Der Bruttomindeststundenlohn für Genf wird für 2025 auf CHF 24,48 festgelegt (Quelle).
CAF-Satz Genf
Der Beitragssatz für die Familienzulagen wird ab 1. Januar 2025 von 2,28% auf 2,25% steigen (Quelle).
LAMAT-Satz
Der Beitragssatz der kantonalen Mutterschaftsversicherung wird am 1. Januar 2025 von 0,076% auf 0,064% sinken (Quelle).
Andere Kantone
Änderungen der Höhe der Familienzulagen und der verschiedenen familienbezogenen Beiträge sind in dem Dokument auf der Website des BAFA aufgeführt: Arten und Beträge der Familienzulagen. Dieses Dokument ist noch nicht auf dem neuesten Stand, wird aber jedes Jahr im Dezember für das folgende Jahr aktualisiert (Änderungen werden in dem Dokument fett hervorgehoben).